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LandLeben-Infos.de! Senioren: Unterbringung im Senioren-/Pflegeheim (Teil 2)

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 09. November 2016 von LandLeben-Infos.de

LandLeben Infos
Senioren: Unterbringung im Senioren-/Pflegeheim (Teil 2)


F-PM.de: Welcher Anlass führt zu abziehbaren Heimkosten?

Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert

Essen, 09. November 2016**** Immer mehr Menschen leben in einem Senioren-/Pflegeheim oder planen einen Umzug dorthin. Das kann mitunter eine teure Angelegenheit werden. In bestimmten Fällen können die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abgesetzt werden. Aber welcher Anlass führt dazu, dass die Heimkosten abziehbar sind?

1. Abziehbar sind die die Kosten für eine pflegebedingte Heimunterbringung. Wenn die Pflegebedürftigkeit offiziell vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder Versorgungsamt festgestellt worden ist, reicht das als Nachweis.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn

-Sie in eine der drei Pflegestufen I, II oder III eingruppiert sind oder

-aus Ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes das Merkzeichen H für hilflos hervorgeht (denn Hilflosigkeit steht der Pflegestufe III gleich) oder

-eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt ist.

Wenn man zwar einen dauernden Pflegebedarf hat, dieser aber nicht für die Pflegestufe I ausreicht, spricht man von der inoffiziellen Pflegestufe 0. Diese Pflegestufe berechtigt nur dann zum Abzug von Unterbringungskosten im Heim, wenn außerdem eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.

Aber: Obwohl man seine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen hat, kann es sein, dass der Finanzbeamte Ihnen den Abzug der Heimkosten verweigert. Das kommt vor, wenn man in der falschen Einrichtung leben. Erkennt der Beamte die Einrichtung nicht als Heim an, dann kommt nur der Abzug der Kosten für häusliche Pflege infrage - also die Pflege zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die höheren Kosten für die Unterkunft hat man allein zu tragen.

Hierzu ein Beispiel:

Frau E. hat sich entschieden, rechtzeitig in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umzuziehen, damit sie möglichst lange selbstbestimmt leben kann. Die monatliche Warmmiete pro Quadratmeter liegt bei 13,40 EUR und damit deutlich über den 10,25 EUR, die sie in ihrer bisherigen, durchaus vergleichbaren Wohnung zu zahlen hatte. Hinzu kommt noch eine Betreuungspauschale von 108,10 EUR pro Monat. Diese Mehrkosten kann Frau E. steuerlich nicht geltend machen, da sie aus Altersgründen in das betreute Wohnen umgezogen ist.

Als bei ihr die Pflegestufe I festgestellt wird, übernimmt die Pflegekasse trotz Vorliegen der Pflegestufe keine Kosten für die Unterkunft im betreuten Wohnen, weil das keine nach § 71 SGB XI anerkannte stationäre Pflegeeinrichtung ist.

Auch der Finanzbeamte erkennt die Mehrkosten für das Leben im betreuten Wohnen trotz Vorliegen der Pflegestufe nicht an, weil er das betreute Wohnen nicht als Heim anerkennt. Wenn Frau Siegmund aber individuelle und separat abgerechnete Pflegeleistungen beansprucht, zählen die Kosten hierfür zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art.

Hätte Frau E. sich entschieden, in ein Altenheim zu gehen, dann wären ab der Feststellung der Pflegestufe I sämtliche Heimkosten abzüglich der Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.

Um die Anerkennung der Aufwendungen kommt der Finanzbeamte nicht herum, wenn es sich bei der Einrichtung um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt. Da das Heimgesetz Ländersache ist, kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben.

Ob eine Einrichtung die Kriterien für ein Heim im Sinne des Heimgesetzes erfüllt, kann nur die für diese Einrichtung zuständige Behörde entscheiden. Sie brauchen also die Bescheinigung dieser Behörde, um sicherzugehen, dass der Finanzbeamte Ihre Heimkosten anerkennt. Lassen Sie sich deshalb bitte vom Betreiber eine Kopie dieser Bescheinigung geben.

2. Abziehbar sind die Kosten für eine behinderungsbedingte Heimunterbringung. Muss man wegen einer Behinderung dauerhaft in einem Heim leben, ohne dass Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist, dann ist es schon aus Nachweisgründen ratsam, vor dem Umzug den Amtsarzt aufzusuchen.

Man sollte sich bescheinigen lassen, dass der Aufenthalt in der Einrichtung wegen der Behinderung notwendig ist. Unseres Erachtens muss es sich hierbei nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung und auch nicht um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handeln.

So hat der BFH zum Beispiel die Kosten für die behindertengerechte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft anerkannt (BFH-Urteil vom 23.5.2002, III R 24/01, BStBl. 2002 II S. 567). Wenn es sich bei der Einrichtung aber nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung oder ein anerkanntes Heim handelt, dann ist unbedingt darauf zu achten, dass aus dem amtsärztlichen Attest hervorgeht, welche konkrete Einrichtung das neue Zuhause werden soll und weshalb man gerade hier betreut werden muss. Nur so lassen sich Probleme mit dem Finanzbeamten vermeiden.

Zwar dürfen keine Heimkosten geltend gemacht werden, wenn man einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt. Man sollte sich aber trotzdem vorab ein amtsärztliches Attest holen.

Denn: Heimkosten sind in der Regel sehr hoch. Deshalb stellt sich nach Ablauf des Steuerjahres oft heraus, dass sich ein Verzicht auf den Behinderten-Pauschbetrag lohnt. Statt den Pauschbetrag anzusetzen, kann man dann den gesamten außergewöhnlichen Belastungen einschließlich der Heimkosten nachweisen und sie geltend machen. Und dann braucht man das Attest.

3. Abziehbar sind die Kosten für eine krankheitsbedingte Heimunterbringung

Führt eine Krankheit dazu, dass man in einem Heim leben muss, können die Heimkosten auch dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn keine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist und man auch keine individuellen Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 13.10.2010, VI R 38/09, BStBl. 2011 II S. 1010).

Eine solche Situation kann zum Beispiel bei einer psychischen Krankheit gegeben sein. In diesem Fall muss es sich unseres Erachtens nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handeln. Es muss auch kein Heim im Sinne des Heimgesetzes sein. Unproblematisch ist der Abzug der Kosten dann allerdings nur, wenn man ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest vorlegen kann.

Daraus muss hervorgehen,

-dass Ihre Unterbringung in der Einrichtung aus Krankheitsgründen notwendig ist,

-wie lange Ihr Aufenthalt dort voraussichtlich notwendig ist und

-in welcher konkreten Einrichtung Sie untergebracht werden müssen und weshalb Sie gerade hier betreut werden müssen.

4. Nicht abziehbar sind die Kosten für eine altersbedingte Heimunterbringung. Viele Menschen leben ausschließlich aus Altersgründen in einem Heim. Obwohl auch hier die Kosten ganz schön zu Buche schlagen, sind in diesem Fall keine Heimkosten abziehbar. Es fehlt schon an der Außergewöhnlichkeit.

Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte wegen seiner Pflegebedürftigkeit in einem Heim lebt und der andere nicht pflegebedürftige Ehegatte mit in das Heim zieht. Dann werden nur die Aufwendungen des pflegebedürftigen Ehepartners für die Heimunterbringung berücksichtigt - nicht aber die des nicht pflegebedürftigen Ehegatten (BFH-Urteil vom 15.4.2010, VI R 51/09, BStBl. 2010 II S. 794).

Teil 3 beschäftigt sich mit der Frage, welche Kosten abziehbar sind und im vierten und letzten Teil erfahren Sie, welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Sie Heimkosten für einen Angehörigen tragen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Welcher Anlass führt zu abziehbaren Heimkosten?

Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert

Essen, 09. November 2016**** Immer mehr Menschen leben in einem Senioren-/Pflegeheim oder planen einen Umzug dorthin. Das kann mitunter eine teure Angelegenheit werden. In bestimmten Fällen können die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abgesetzt werden. Aber welcher Anlass führt dazu, dass die Heimkosten abziehbar sind?

1. Abziehbar sind die die Kosten für eine pflegebedingte Heimunterbringung. Wenn die Pflegebedürftigkeit offiziell vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder Versorgungsamt festgestellt worden ist, reicht das als Nachweis.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn

-Sie in eine der drei Pflegestufen I, II oder III eingruppiert sind oder

-aus Ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes das Merkzeichen H für hilflos hervorgeht (denn Hilflosigkeit steht der Pflegestufe III gleich) oder

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Wenn man zwar einen dauernden Pflegebedarf hat, dieser aber nicht für die Pflegestufe I ausreicht, spricht man von der inoffiziellen Pflegestufe 0. Diese Pflegestufe berechtigt nur dann zum Abzug von Unterbringungskosten im Heim, wenn außerdem eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt.

Aber: Obwohl man seine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen hat, kann es sein, dass der Finanzbeamte Ihnen den Abzug der Heimkosten verweigert. Das kommt vor, wenn man in der falschen Einrichtung leben. Erkennt der Beamte die Einrichtung nicht als Heim an, dann kommt nur der Abzug der Kosten für häusliche Pflege infrage - also die Pflege zu Hause durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die höheren Kosten für die Unterkunft hat man allein zu tragen.

Hierzu ein Beispiel:

Frau E. hat sich entschieden, rechtzeitig in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umzuziehen, damit sie möglichst lange selbstbestimmt leben kann. Die monatliche Warmmiete pro Quadratmeter liegt bei 13,40 EUR und damit deutlich über den 10,25 EUR, die sie in ihrer bisherigen, durchaus vergleichbaren Wohnung zu zahlen hatte. Hinzu kommt noch eine Betreuungspauschale von 108,10 EUR pro Monat. Diese Mehrkosten kann Frau E. steuerlich nicht geltend machen, da sie aus Altersgründen in das betreute Wohnen umgezogen ist.

Als bei ihr die Pflegestufe I festgestellt wird, übernimmt die Pflegekasse trotz Vorliegen der Pflegestufe keine Kosten für die Unterkunft im betreuten Wohnen, weil das keine nach § 71 SGB XI anerkannte stationäre Pflegeeinrichtung ist.

Auch der Finanzbeamte erkennt die Mehrkosten für das Leben im betreuten Wohnen trotz Vorliegen der Pflegestufe nicht an, weil er das betreute Wohnen nicht als Heim anerkennt. Wenn Frau Siegmund aber individuelle und separat abgerechnete Pflegeleistungen beansprucht, zählen die Kosten hierfür zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art.

Hätte Frau E. sich entschieden, in ein Altenheim zu gehen, dann wären ab der Feststellung der Pflegestufe I sämtliche Heimkosten abzüglich der Haushaltsersparnis zu berücksichtigen.

Um die Anerkennung der Aufwendungen kommt der Finanzbeamte nicht herum, wenn es sich bei der Einrichtung um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handelt. Da das Heimgesetz Ländersache ist, kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben.

Ob eine Einrichtung die Kriterien für ein Heim im Sinne des Heimgesetzes erfüllt, kann nur die für diese Einrichtung zuständige Behörde entscheiden. Sie brauchen also die Bescheinigung dieser Behörde, um sicherzugehen, dass der Finanzbeamte Ihre Heimkosten anerkennt. Lassen Sie sich deshalb bitte vom Betreiber eine Kopie dieser Bescheinigung geben.

2. Abziehbar sind die Kosten für eine behinderungsbedingte Heimunterbringung. Muss man wegen einer Behinderung dauerhaft in einem Heim leben, ohne dass Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist, dann ist es schon aus Nachweisgründen ratsam, vor dem Umzug den Amtsarzt aufzusuchen.

Man sollte sich bescheinigen lassen, dass der Aufenthalt in der Einrichtung wegen der Behinderung notwendig ist. Unseres Erachtens muss es sich hierbei nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung und auch nicht um ein Heim im Sinne des Heimgesetzes handeln.

So hat der BFH zum Beispiel die Kosten für die behindertengerechte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft anerkannt (BFH-Urteil vom 23.5.2002, III R 24/01, BStBl. 2002 II S. 567). Wenn es sich bei der Einrichtung aber nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung oder ein anerkanntes Heim handelt, dann ist unbedingt darauf zu achten, dass aus dem amtsärztlichen Attest hervorgeht, welche konkrete Einrichtung das neue Zuhause werden soll und weshalb man gerade hier betreut werden muss. Nur so lassen sich Probleme mit dem Finanzbeamten vermeiden.

Zwar dürfen keine Heimkosten geltend gemacht werden, wenn man einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt. Man sollte sich aber trotzdem vorab ein amtsärztliches Attest holen.

Denn: Heimkosten sind in der Regel sehr hoch. Deshalb stellt sich nach Ablauf des Steuerjahres oft heraus, dass sich ein Verzicht auf den Behinderten-Pauschbetrag lohnt. Statt den Pauschbetrag anzusetzen, kann man dann den gesamten außergewöhnlichen Belastungen einschließlich der Heimkosten nachweisen und sie geltend machen. Und dann braucht man das Attest.

3. Abziehbar sind die Kosten für eine krankheitsbedingte Heimunterbringung

Führt eine Krankheit dazu, dass man in einem Heim leben muss, können die Heimkosten auch dann als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn keine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist und man auch keine individuellen Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat (BFH-Urteil vom 13.10.2010, VI R 38/09, BStBl. 2011 II S. 1010).

Eine solche Situation kann zum Beispiel bei einer psychischen Krankheit gegeben sein. In diesem Fall muss es sich unseres Erachtens nicht um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handeln. Es muss auch kein Heim im Sinne des Heimgesetzes sein. Unproblematisch ist der Abzug der Kosten dann allerdings nur, wenn man ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest vorlegen kann.

Daraus muss hervorgehen,

-dass Ihre Unterbringung in der Einrichtung aus Krankheitsgründen notwendig ist,

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4. Nicht abziehbar sind die Kosten für eine altersbedingte Heimunterbringung. Viele Menschen leben ausschließlich aus Altersgründen in einem Heim. Obwohl auch hier die Kosten ganz schön zu Buche schlagen, sind in diesem Fall keine Heimkosten abziehbar. Es fehlt schon an der Außergewöhnlichkeit.

Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte wegen seiner Pflegebedürftigkeit in einem Heim lebt und der andere nicht pflegebedürftige Ehegatte mit in das Heim zieht. Dann werden nur die Aufwendungen des pflegebedürftigen Ehepartners für die Heimunterbringung berücksichtigt - nicht aber die des nicht pflegebedürftigen Ehegatten (BFH-Urteil vom 15.4.2010, VI R 51/09, BStBl. 2010 II S. 794).

Teil 3 beschäftigt sich mit der Frage, welche Kosten abziehbar sind und im vierten und letzten Teil erfahren Sie, welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Sie Heimkosten für einen Angehörigen tragen.
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(Artikel-Titel: Senioren: Unterbringung im Senioren-/Pflegeheim (Teil 2))

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Beschreibung: PLMA's jährliche "Welt der Handelsmarken", am 26. und 27. Mai 2009 im RAI Exhibition Center Amsterdam, unterstützt Hersteller und Einzelhändler bei der Einrichtung ihrer eigenen Handelsmarkenprogramme. Fast 3.000 Ausstellungsstände einschließlich 30 nationaler und regionaler Pavillons präsentieren Produkte wie Frisch-, Kühl- und TK-Lebensmittel, Getränke und haltbare Lebensmittel sowie Nonfood-Kategorien!
Hinzugefügt am: 03.08.2008 Besucher: 155085 Link bewerten Kategorie: Lebensmittel & Kulinarisches

 Ricola (Schweiz)
Beschreibung: Ricola ist ein führender Hersteller von Kräuterbonbons und ein traditionsreiches Schweizer Familienunternehmen mit Hauptsitz in Laufen bei Basel und Tochterfirmen in Asien und den USA. Seit der Gründung 1930 durch Emil Richterich ist Ricola in den Händen der Familie Richterich. Heute leitet Felix Richterich als Verwaltungsratspräsident die Geschicke des Familienunternehmens in der dritten Generation!
Hinzugefügt am: 05.02.2008 Besucher: 155385 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Lebensmittel & Kulinarisches

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Molkerei Alois Müller erweitert ihr Sortiment pflanzlicher Produkte

Aretsried, 30.04.2024 - Die Molkerei Alois Müller vergrößert ihr pflanzenbasiertes Produktangebot: Der neue Müller Vegan Mix adressiert die Trendkategorie Vegan und ist für alle, die auf pflanzlichen Genuss nicht verzichten wollen. Die beiden Sorten, Müller Vegan Mix Typ Vanille mit Schoko Balls und Müller Vegan Mix Banane mit Schoko Flakes, basieren auf Kokosnuss. Ihr 2-Kammer-Becher ist angelehnt an den Müller Klass ...

 Rezeptidee aus „Aufläufe und Gratins – Vegetarische Köstlichkeiten aus dem Backofen“ (Kummer, 16.04.2024)
Heiß, duftend und eine leckere Kruste ist auch noch oben drauf. Wer kann dazu schon "NEIN" sagen?
Aufläufe und Gratis sind perfekt für die ganze Familie. Hier sind Kreativität und Fantasie gefragt. Sie sind überaus vielseitig und bieten bei weitem viel mehr als Resteverwertung.
Dieses Buch beinhaltet 44 leicht nachzukochende vegetarische Rezepte, die es verdient haben, erprobt zu werden.
Viel Spaß beim Ausprobieren der Rezepte und guten Appetit!

Pastinaken-Mö ...

 sportspaß: Seminar vegane Ernährung für den Muskelaufbau (PR-Gateway, 08.03.2024)
Sportlich und gesund mit dem Ernährungsseminar im sportspaß-Center Berliner Tor in Hamburg

Hamburg, den 8. März 2024. Ein Ernährungsseminar unter dem Motto "Sportlich und gesund mit veganer Ernährung für den Muskelaufbau" bietet sportspaß an, Hamburgs größter Freizeit- und Breitensportverein. Das Seminar findet am Dienstag (12. März 2024) im sportspaß-Center Berliner Tor in Hamburg statt. Beginn ist 19.15 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 Euro; Mitglieder von sportspaß e.V. zahlen 1 ...

 Der Gecko wurde als Zootier des Jahres im Aquarium des Kölner Zoos vorgestellt: Kleiner Kletterkünstler mit großer Aufmerksamkeit! (LandLeben-Infos, 02.02.2024)
Im Aquarium des Kölner Zoos wurde heute das Zootier des Jahres 2024, der Gecko, vorgestellt.

Das Team des Aquariums trägt mit der Erhaltungszucht verschiedener Geckoarten maßgeblich dazu bei, diese Arten vor dem Aussterben zu bewahren.

Zur Auftaktveranstaltung konnte unter anderem die Schirmherrin der diesjährigen Kampagne, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Sabine Riewenherm, die gefährdeten Geckos bewundern.

Zu Pulver zermahlen, a ...

 Vegetarischer Genuss (Kummer, 18.11.2023)

Die folgenden Kochbücher bringen Abwechslung auf den Speiseplan. Ein Muss für Freunde der vegetarischen Küche und für die, die einfach mal gerne einen fleischlosen Tag einlegen wollen.

Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradition. Zusammen macht es schließlich viel mehr Spaß.
So auch in diesem Werk. Freuen Sie sich auf schmackhafte und a ...

 Vegetarische Rezepte sind nicht nur für Vegetarier interessant (Kummer, 02.11.2023)
Vegetarische Rezepte sind nicht nur für Vegetarier interessant. Inzwischen gönnen sich immer mehr Menschen einen fleischlosen Tag. Oft stellen diese Gerichte eine Alternative zum bisherigen Ernährungsplan dar. Sie sind kein Verlust, im Gegenteil, sie bereichern.

Buchtipps:
Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradition. Zusammen macht es schließlich ...

 Die köstliche vegetarische Welt (Enneper, 29.10.2023)
In den E-Books „Vegetarisch für Jedermann“ und „Vegetarisch für Jedermann 2“ finden Sie leckere und abwechslungsreiche Rezepte für jeden Geschmack. Also haben Sie Mut und lassen sich auf eine köstliche Reise ein, die einen großen Reiz hat und mal andere Geschmackserlebnisse bietet.

Vegetarisch für Jedermann [Kindle Edition]
Sie haben Lust auf fleischlose Kost? Dann sind sie bei „Vegetarisch für Jedermann“ genau richtig.
Die vegetarische Küche liegt nach zahlreichen L ...

 Neuerscheinung: Vegetarisch für Jedermann 2 [Kindle Edition] (Kummer, 19.10.2023)
„Vegetarisch für Jedermann“ hat bewiesen, wie schmackhaft und abwechslungsreich die vegetarische Küche ist. Es ist ein Genuss, der keine Grenzen kennt.
Deshalb lassen Sie sich auch vom zweiten Teil „Vegetarisch für Jedermann“ inspirieren. Überzeugen Sie sich selbst davon, wie geschmackvoll und vielfältig vegetarische Gerichte sein können. Da ist für jeden etwas dabei.
Viel Freude beim Ausprobieren der Rezepte und guten Appetit!

Produktinformation:
ASIN: B0CL9 ...

 Vegetarisch ist in aller Mund (Kummer, 23.08.2023)
Manch einer der hier im Land von Tofu hört,
meint er ist geschmacklos, was ihn sehr stört.
So etwas hat es früher nicht gegeben.
Doch jetzt gehört es für viele zum Leben.
Vegetarisch ist in aller Mund,
und wie es heißt, ist es auch noch gesund.
Soll ich es probieren oder besser nicht?
Fragen, wo manch einer sich den Kopf drüber zerbricht.
Aber wieso nicht mal etwas Neues versuchen,
wie zum Beispiel einen Kartoffelkuchen?
Also ...

 Schmackhafte und abwechslungsreiche vegetarische Rezepte (Kummer, 26.02.2023)
Manch einer der hier im Land von Tofu hört,
meint er ist geschmacklos, was ihn sehr stört.
So etwas hat es früher nicht gegeben.
Doch jetzt gehört es für viele zum Leben.
Vegetarisch ist in aller Mund,
und wie es heißt, ist es auch noch gesund.
Soll ich es probieren oder besser nicht?
Fragen, wo manch einer sich den Kopf drüber zerbricht.
Aber wieso nicht mal etwas Neues versuchen,
wie zum Beispiel einen Kartoffelkuchen?
Also ...

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