Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln
Kurztitel: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 18.12.2007 (BGBl. I S. 3011)
Inkrafttreten der letzten Änderung: 22.12.2007 (Art. 3 VO vom 18.12.2007)
Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.
* Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
* Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und "Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung"
Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an "gewerbliche Weiterverarbeiter" verkauft werden - das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.
Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.
Elemente der Kennzeichnung:
1. die Verkehrsbezeichnung
2. der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
3. das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung - ohne Mengenangabe) - Quid-Regel - Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
4. das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
5. die Mengenangaben/Füllmenge
Seit 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
Zitiert nach Wikipedia. Weiteres zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) bei Wikipedia (dies ist auch die Quelle der vorstehenden Ausführungen). [ Zurück ] LandLeben LexikonLexikoneintrag bei Landleben-Infos.de / LandLeben News & LandLeben Infos & LandLeben Tipps! - (7.154 mal gelesen) |
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