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Muss Internetportalbetreiber Anbieter überwachen?
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Infos


OpenPr.de: Es ist ein Phänomen des Internets bzw. des E-Commerce:

Ein Plattformbetreiber, wir könnten ihn eBay nennen oder Amazon oder auch ganz anders, stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, auf der sich wiederum Anbieter, seien es gewerbliche, seien es private, tummeln können, um ihrerseits den Nutzern der Plattform Waren oder Dienstleistungen anzubieten und zu verkaufen.

Soweit so gut. Doch was ist, wenn einer dieser Anbieter nicht so ganz seriös ist oder deutlicher ausgedrückt: Was ist, wenn ein Betrüger unter den Anbietern ist?

Muss der Betreiber der Internetplattform dafür haften? Kann er in Anspruch genommen werden dafür?

OpenPr.de: Es ist ein Phänomen des Internets bzw. des E-Commerce:

Ein Plattformbetreiber, wir könnten ihn eBay nennen oder Amazon oder auch ganz anders, stellt eine technische Infrastruktur zur Verfügung, auf der sich wiederum Anbieter, seien es gewerbliche, seien es private, tummeln können, um ihrerseits den Nutzern der Plattform Waren oder Dienstleistungen anzubieten und zu verkaufen.

Soweit so gut. Doch was ist, wenn einer dieser Anbieter nicht so ganz seriös ist oder deutlicher ausgedrückt: Was ist, wenn ein Betrüger unter den Anbietern ist?

Muss der Betreiber der Internetplattform dafür haften? Kann er in Anspruch genommen werden dafür?





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