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Ehebedingter Nachteil-Befristung des nachehelichen Unterhalts § 1578 b BGB!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Infos


OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof hat am 05.12.2012 (BGH XII ZB 670/10) eine weitere Entscheidung zu § 1578 b BGB getroffen, allerdings noch vor der Änderung dieser Vorschrift.

In dem zu entscheidenden Fall war der Ehemann unbegrenzt leistungsfähig.

Die Ehefrau hatte als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungen gearbeitet, dann die Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung aufgegeben. Sie arbeitet jetzt Teilzeit als Schulsekretärin.

Das Kind war 1996 geboren, die Ehe 2004 geschieden.

Der Ehemann hatte sich in verschiedenen Vergleichen zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verpflichtet, den er jetzt ab April 2010 nicht mehr zahlen wollte, weil die Ehefrau keinen ehebedingten Nachteil erlitten hätte.

OpenPr.de: Der Bundesgerichtshof hat am 05.12.2012 (BGH XII ZB 670/10) eine weitere Entscheidung zu § 1578 b BGB getroffen, allerdings noch vor der Änderung dieser Vorschrift.

In dem zu entscheidenden Fall war der Ehemann unbegrenzt leistungsfähig.

Die Ehefrau hatte als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungen gearbeitet, dann die Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung aufgegeben. Sie arbeitet jetzt Teilzeit als Schulsekretärin.

Das Kind war 1996 geboren, die Ehe 2004 geschieden.

Der Ehemann hatte sich in verschiedenen Vergleichen zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verpflichtet, den er jetzt ab April 2010 nicht mehr zahlen wollte, weil die Ehefrau keinen ehebedingten Nachteil erlitten hätte.





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