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Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte.
Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise des Reiseveranstalters Alltours Flugreisen GmbH in die Türkei. Der Urlaub verlief problemlos und ohne festzustellende Reisemängel. Auf dem Rückflug von Antalya nach Köln-Bonn am 08. Oktober 2005 mit der türkischen Fluggesellschaft MNG musste das Flugzeug mit 257 Passagieren an Bord in Istanbul notlanden. Die Fluggesellschaft machte geltend, dass es sich mitnichten um eine Notlandung und auch nicht um technische Defekte gehandelt habe. Kaufmännische Gründe hätten den Ausschlag für die Entscheidung der Zwischenlandung gegeben. Dass dies eine vorgeschobene Ausrede war, legt wohl schon der Umstand nahe, dass der Airbus während des gesamten Fluges sehr stark ins Schlingern geriet und bei der Landung in Istanbul die gesamte Flughafen-Feuerwehr die Maschine erwartete.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte.
Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise des Reiseveranstalters Alltours Flugreisen GmbH in die Türkei. Der Urlaub verlief problemlos und ohne festzustellende Reisemängel. Auf dem Rückflug von Antalya nach Köln-Bonn am 08. Oktober 2005 mit der türkischen Fluggesellschaft MNG musste das Flugzeug mit 257 Passagieren an Bord in Istanbul notlanden. Die Fluggesellschaft machte geltend, dass es sich mitnichten um eine Notlandung und auch nicht um technische Defekte gehandelt habe. Kaufmännische Gründe hätten den Ausschlag für die Entscheidung der Zwischenlandung gegeben. Dass dies eine vorgeschobene Ausrede war, legt wohl schon der Umstand nahe, dass der Airbus während des gesamten Fluges sehr stark ins Schlingern geriet und bei der Landung in Istanbul die gesamte Flughafen-Feuerwehr die Maschine erwartete.





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