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Verbrauchertipps: Streik im Luftverkehr - Ihre Rechte als Passagier!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: LandLeben Frage


Die Zeichen stehen auf Streik. Schon heute legen Piloten der Lufthansa-Töchter Eurowings und CityLine ihre Arbeit nieder. Endet am Freitag die Urabstimmung, könnte es bereits ab Samstag zu unbefristeten Streiks im Luftverkehr kommen. Die Zentrale Fluggastberatung des Deutschen Flugangst-Zentrums (DFAZ) in Düsseldorf erklärt die Rechte der Passagiere im Falle eines Flugausfalls:
1. Die Fluggesellschaft wird zunächst einmal versuchen, den Flug umzubuchen. Die neue Verbindung sollte zeitnah liegen. Und sie ist lediglich ein Vorschlag, den der Kunde annehmen oder auch ablehnen kann.
2. Fluggesellschaften berufen sich bei Streiks gern auf "höhere Gewalt". Das ist aber bei angekündigtten Arbeitsniederlegungen aus juristischer Sicht nicht der Fall.
3. Vor der eigenmächtigen Stornierung des Fluges, immer mit der Airline sprechen. Die Mehrkosten einer selbst getätigten Umbuchung wird eine bestreikte Fluglinie nur erstatten, wenn sie vorher informiert wurde. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter am Schalter oder die Hotline. Ebenfalls wichtig: Um vom Vertrag zurückzutreten, muss der gebuchte Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben. Ausgleichszahlungen richten sich nach der Flugstrecke, liegen zwischen 250 und 600 Euro und werden zusätzlich zum Flugpeis gezahlt.

Die Zeichen stehen auf Streik. Schon heute legen Piloten der Lufthansa-Töchter Eurowings und CityLine ihre Arbeit nieder. Endet am Freitag die Urabstimmung, könnte es bereits ab Samstag zu unbefristeten Streiks im Luftverkehr kommen. Die Zentrale Fluggastberatung des Deutschen Flugangst-Zentrums (DFAZ) in Düsseldorf erklärt die Rechte der Passagiere im Falle eines Flugausfalls:
1. Die Fluggesellschaft wird zunächst einmal versuchen, den Flug umzubuchen. Die neue Verbindung sollte zeitnah liegen. Und sie ist lediglich ein Vorschlag, den der Kunde annehmen oder auch ablehnen kann.
2. Fluggesellschaften berufen sich bei Streiks gern auf "höhere Gewalt". Das ist aber bei angekündigtten Arbeitsniederlegungen aus juristischer Sicht nicht der Fall.
3. Vor der eigenmächtigen Stornierung des Fluges, immer mit der Airline sprechen. Die Mehrkosten einer selbst getätigten Umbuchung wird eine bestreikte Fluglinie nur erstatten, wenn sie vorher informiert wurde. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter am Schalter oder die Hotline. Ebenfalls wichtig: Um vom Vertrag zurückzutreten, muss der gebuchte Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben. Ausgleichszahlungen richten sich nach der Flugstrecke, liegen zwischen 250 und 600 Euro und werden zusätzlich zum Flugpeis gezahlt.





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