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Landgericht Berlin rüffelt Facebook für Voreinstellungen: Versteckte Standortbestimmung und grenzenloser Zugriff auf private Daten!
Datum: Mittwoch, dem 14. Februar 2018
Thema: LandLeben News


Miriam Scharlibbe zum Urteil des Landgerichtes Berlin:

Bielefeld (ots) - Es ist nur ein kleiner Dämpfer, den das Landgericht Berlin dem Multi-Milliarden- Dollar-Konzern Facebook verpasst hat.

Wichtig ist das Urteil, auch wenn das Berufungsverfahren programmiert ist, dennoch. Deutschlands Verbraucherschützer können sich auf die Schulter klopfen.

Facebook inszeniert sich selbst seit seiner Gründung als Netzwerk, das Grenzen überwindet - natürlich immer im Zeichen der Freundschaft. Nur beinhaltet dieser Freundschaftsdienst eben auch die versteckte Standortbestimmung und den grenzenlosen Zugriff auf private Daten.

Die Nutzer werden ganz bewusst in die Irre geführt, ihr Einverständnis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen.

on einem Freund, der private Fotos veröffentlicht, Geheimnisse weitererzählt und akribisch verfolgt, wo man sich aufhält, hätte man sich in der analogen Welt längst distanziert.

Gegen Stalker muss man sich juristisch wehren. Jedes Mal, wenn ein Gericht Facebook in die Schranken weist, werden wieder Nutzer darauf aufmerksam, dass es Zeit wird, ihr Profil zu überprüfen.

Die Jugend hat das schon verstanden. Bei den 12- bis 17-Jährigen Amerikanern ist Facebook so angesagt, wie handgeschriebene Briefe. Auch Mittzwanziger wenden sich alternativen Diensten zu, die - wie Snapchat - mit sich selbstlöschenden Beiträgen locken.

Facebooks Macht speist sich aus der Zahl seiner Nutzer. Reichweite bringt Geld. Echte Freundschaft sollte jedem Nutzer ein paar Klicks und zwei Minuten Zeit wert sein - zum Ändern der Privatsphäre-Einstellungen oder gleich zum Beenden der Abhängigkeit.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

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Berliner Richter weisen Facebook in die Schranken
(Youtube-Video, Anchol Live, Standard-YouTube-Lizenz, 12.02.2018):

Zitat: "Berliner Richter weisen Facebook in die Schranken!

Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.

Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden.

In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/65487/3865563, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Miriam Scharlibbe zum Urteil des Landgerichtes Berlin:

Bielefeld (ots) - Es ist nur ein kleiner Dämpfer, den das Landgericht Berlin dem Multi-Milliarden- Dollar-Konzern Facebook verpasst hat.

Wichtig ist das Urteil, auch wenn das Berufungsverfahren programmiert ist, dennoch. Deutschlands Verbraucherschützer können sich auf die Schulter klopfen.

Facebook inszeniert sich selbst seit seiner Gründung als Netzwerk, das Grenzen überwindet - natürlich immer im Zeichen der Freundschaft. Nur beinhaltet dieser Freundschaftsdienst eben auch die versteckte Standortbestimmung und den grenzenlosen Zugriff auf private Daten.

Die Nutzer werden ganz bewusst in die Irre geführt, ihr Einverständnis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen.

on einem Freund, der private Fotos veröffentlicht, Geheimnisse weitererzählt und akribisch verfolgt, wo man sich aufhält, hätte man sich in der analogen Welt längst distanziert.

Gegen Stalker muss man sich juristisch wehren. Jedes Mal, wenn ein Gericht Facebook in die Schranken weist, werden wieder Nutzer darauf aufmerksam, dass es Zeit wird, ihr Profil zu überprüfen.

Die Jugend hat das schon verstanden. Bei den 12- bis 17-Jährigen Amerikanern ist Facebook so angesagt, wie handgeschriebene Briefe. Auch Mittzwanziger wenden sich alternativen Diensten zu, die - wie Snapchat - mit sich selbstlöschenden Beiträgen locken.

Facebooks Macht speist sich aus der Zahl seiner Nutzer. Reichweite bringt Geld. Echte Freundschaft sollte jedem Nutzer ein paar Klicks und zwei Minuten Zeit wert sein - zum Ändern der Privatsphäre-Einstellungen oder gleich zum Beenden der Abhängigkeit.

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Berliner Richter weisen Facebook in die Schranken
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Zitat: "Berliner Richter weisen Facebook in die Schranken!

Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.

Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden.

In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt."




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